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Kundengruppe:Gast
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Isolier Vertrieb Sachsen
§ 1 Begriffsbestimmung
(1) In
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird der Begriff Verbraucher im Sinne
des (2) Sitz
des Isolier Vertrieb Sachsen ist Chemnitz
§ 2 Geltungsbereich Unsere
AGB gelten ausschließlich. Von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden haben
keine Gültigkeit. Die nachstehenden AGB haben Gültigkeit für alle Kauf- und Werklieferungsverträge,
die wir als Verkäufer oder Werklieferungsverträgen ab dem 15.11.2006 abschließen.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages Eine
Bestellung durch den Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Das Angebot kann nach
unserer Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung
oder durch Übersendung der bestellten Ware angenommen werden.
§ 4 Preise/ Lieferfristen/
Lieferung
(1)
Preise verstehen sich ohne Verpackung sowie ausschließlich Mehrwertsteuer
für die Lieferung ab
(2)
Etwa bewilligte Rabatte sowie Umsatz- und Frachtvergütung entfallen , falls
sich der Kunde mit
(3)
Die Bestimmung einer Lieferfrist bedeutet mangels besonderer Vereinbarung
nicht, dass es sich
(4)
Fixliefergeschäfte werden von uns nicht getätigt.
(5)
Die Lieferung der Ware erfolgt unfrei und auf Kosten des Kunden. Wir sind
nicht verpflichtet, eine
(6)
Ist der Kunde Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware
beim
§ 5 Aufrechnung
(1)
Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, sofern die zur Aufrechnung
gestellten
(2)
Ein Zurückhaltungsrecht steht dem Kunden ebenfalls nur bei rechtskräftig
festgestellten, unbestrittenen oder durch uns
anerkannten Gegenansprüche zu.
§ 6 Haftung / Gewährleistung
(1)
Ist der Kunde Unternehmer und weist die durch uns gelieferte Sache im Zeitpunkt
der Übergabe
(2)
Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist eine Nacherfüllung nicht möglich oder
verstreicht eine Frist zur
Ist der Kunde Verbraucher, stehen diesem die Rechte aus § 437 BGB bereits
ab Gefahrenübergang zu.
(3)
Ist der Mangel durch uns zu vertreten, so beschränkt sich der Schadenersatzanspruch
des Kunden
(4)
Wird eine sonstige vertrag wesentliche Pflicht leicht fahrlässig verletzt
oder geraten wir mit der Lieferung
(5)
Bei Lieferstörung aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen
(Betriebsstörung, Streik o.ä.)
(6)
Wir sind nicht verpflichtet, Ware, die wir lediglich als Händler verkaufen
(die also nicht durch uns hergestellt wird),
(7)
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten in gleicher Weise für unsere
Erfüllungs- und Verrichtungshilfen.
(8)
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz
oder grober
§ 7 Rüge-
und Untersuchungspflichten
(1)
Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Übergabe durch den Kunden zu untersuchen
(2)
Der Kunde trägt, sofern er Unternehmer ist, die Beweislast für den Mangel,
den Zeitpunkt der
(3)
Zeigt sich ein verdeckter Mangel erst später, so hat der Kunde unverzüglich
nach seinem Entdecken
(4)
Ist der Kunde Unternehmer, ist er ebenfalls verpflichtet, jegliche sonstige
durch uns verursachte
§ 8 Gewährleistungsfristen
(1)
Ansprüche aus einer Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware verjähren abweichend
von
(2)
Handelt es sich bei der verkauften Ware um Baumaterialien im Sinne des §438
Abs. 1 Ziffer 2 BGB,
(3)
Die Verkürzung der Gewährleistungsfristen nach Abs. (1) und (2) gelten nicht,
sofern die Ansprüche
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1)
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung
sämtlicher
(2)
Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im
Sinne § 950 BGB,
(3)
Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen
normalen
(4)
Die Forderung des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden
bereits jetzt an uns
(5)
Der Kunde ist berechtigt, Forderung aus der Weiterveräußerung einzuziehen.
Diese Einziehungsermächtigung erlischt im Falle unseres Widerrufs, spätestens aber bei Zahlungsverzug,
(6)
Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte hat uns der
Kunde unverzüglich zu
(7)
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht
ein oder wird ein von ihm
(8)
Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter Eigentumsvorbehalt
(9)
Die vorstehenden Abs. (3) bis (8) gelten nicht, falls der Kunde Verbraucher
ist.
§10 Erfüllungsort
/ Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für alle
Leistungen aus dem Kaufvertrag ist unser Sitz, sofern der Kunde
§ 11 Anzuwendendes
Recht
Die Rechtsbeziehung zwischen
uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen
§ 12 Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden,
dass wir anlässlich von Bestellung anfallenden Kundendaten im
§ 13 Salvatorische
Klausel
(1)
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies
die
(2)
Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 355
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1)
Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift
eingeräumt, so ist
(2)
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem
dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung
§ 13 BGB, der Begriff Unternehmer
im Sinne des § 14 BGB verwendet.
dem Sitz unserer jeweiligen
Niederlassung frei LKW oder Waggon verladen. Gegenüber
Verbrauchern verstehen sich
die Preise einschließlich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
gültigen Mehrwertsteuer. Die
Lieferung erfolgt ab dem Sitz unserer jeweiligen Niederlassung auf Gefahr und Kosten des Kunden.
der Bezahlung durch uns gestellter
Rechnung in Verzug befindet oder bei Insolvenzverfahren über
sein Vermögen.
um einen derart bestimmten
Termin handelt, der den Kunden zu einem Rücktritt vom Vertrag
ohne Fristsetzung berechtigt,
§ 323 Abs. 2 Ziffer 2 BGB.
Transportversicherung abzuschließen. Teillieferung
sind zulässig und werden einzeln berechnet.
Versandweg und -mittel sind unserer Wahl überlassen.
Versendungsverkauf mit Übergabe
der Ware beim Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur
Auslieferung bestimmte Person auf den Kunden
über.
Ansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder durch uns anerkannt sind. In allen anderen
Fällen, ist eine Aufrechnung
ausgeschlossen.
einen Mangel auf, so sind wir
zunächst berechtigt, den Mangel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
zu beseitigen.
Nacherfüllung fruchtlos, so
ist der Kunde zum Rücktritt, zur Minderung oder, falls der Mangel
durch uns vertreten ist, zur
Geltendmachung von Schadensersatz nach Maßgabe der Regelungen
der §§ 6 bis 8 dieser AGB berechtigt.
nach § 280 BGB auf den Ersatz des Schadens an der verkauften Sache selbst und auf
solche Schäden,
für die wir eine ausdrückliche und schriftliche Einstandspflicht übernommen haben.
der Ware in Verzug, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden beschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung unwesentlicher
vertraglicher
Pflichten gegenüber Unternehmern ist eine Haftung ausgeschlossen.
sind wir berechtigt, den Liefertermin um eine angemessene Zeit hinauszuschieben.
Verzug tritt während der so verlängerten Lieferfrist nicht ein.
auf ihre Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Ein Verschulden im Sinne des §276 BGB unsererseits
liegt daher nicht vor, falls die verkaufte Ware Mängel aufweist, die nur durch eine Untersuchung erkennbar
sind. Bei Lieferung im
Streckengeschäft stellt die Lieferung einer mangelhaften Sache grundsätzlich kein
Vertreten müssen
im Sinne des §276 BGB dar.
Fahrlässigkeit, sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden und
bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
und uns gegenüber schriftlich zu rügen, falls diese mangelhaft im Sinne der §§ 434,
435
BGB ist. Dies gilt nicht, falls es sich um einen versteckten Mangel handelt. Die
gleiche
Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde im Hinblick auf Mengenabweichungen.
Kommt der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nach, so kann er aus
der Mangelhaftigkeit
oder der Mengenabweichung keine Rechte mehr herleiten. Dies gilt nicht, falls der
Kunde Verbraucher ist.
Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelanzeige.
den Mangel uns gegenüber anzuzeigen. Soweit der Kunde Verbraucher ist, hat einen
verdeckten Mangel,
der später entdeckt wird, binnen zwei Monaten nach seinem Entdecken uns gegenüber
schriftlich anzuzeigen.
Tut er dies nicht, treten ebenfalls die Rechtsfolgen des Abs. (1) ein.
Vertragsverletzung uns gegenüber unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich
anzuzeigen,
soweit diese nicht bei uns positiv bekannt ist bekannt sein muss. Kommt er dieser
Rügepflicht nicht
nach, so kann er aus dieser Vertragsverletzung keine Rechte herleiten.
§ 438 Abs. 1 Ziffer 3 BGB in einem Jahr. Dies gilt nicht, falls der Kunde Verbraucher
ist.
so verjähren Ansprüche des Kunden, sofern dieser Unternehmer ist, in zwei Jahren
ab Übergabe an den Kunden.
des Kunden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unsere
Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen.
Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderung, die uns im Rahmen
der
Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden zustehen. Dies gilt auch für zukünftig
entstehende
und bedingte Forderungen und auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete
Forderung geleistet werden.
ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware
im Sinne des Abs. (1).
Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren
durch den Kunden
steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts
der
Vorbehaltsware zum Rechnungswerts der anderen verwendeten Ware zu. Erlischt unser
Eigentum
durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die
ihm zustehenden
Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswerts der Vorbehaltsware
und verwahrt
sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im
Sinne des Abs. (1).
Geschäftsbedingungen und solange er uns gegenüber mit seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht im
Verzug ist veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung
gemäß Abs.
(4) und (5) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügung über die Vorbehaltsware ist
er nicht berechtigt.
abgetreten und diese Abtretung durch uns angenommen. Sie dienen in demselben Umfang
zur Sicherung
unserer Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware
vom Käufer zusammen mit anderen nicht von gekauften Waren veräußert, so wird die
Forderung aus
der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert
der anderen Waren abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile
nach Abs. (2) haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil
abgetreten.
Nichteinlösung eines Wechsels oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Von unserem
Widerrufsrecht werden wir nur dann Gebrauch machen, wenn uns Umstände bekannt werden,
aus
denen sich eine unseren Zahlungsanspruch gefährdende Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des
Kund ergibt. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort
von der Abtretung
an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen
zu übergeben.
benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und
zu einer Wiederbeschaffung
des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen
werden können.
ausgestellter Scheck nicht bezahlt, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen
und zu diesem
Zweck gegebenenfalls den Betrieb oder das Lager des Kunden zu betreten. Gleiches
gilt, wenn andere Umstände
eintreten, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Kunden nach
Vertragsabschluss schließen lassen und die unsere Zahlungsansprüche gefährden. Die
Rücknahme ist
kein Rücktritt vom Vertrag. Wir können außerdem die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung
und Wegschaffung der Vorbehaltsware untersagen.
stehenden Waren und zu deren sorgfältiger Behandlung verpflichtet.
Vollkaufmann ist. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsbeziehung mit Vollkaufleuten im Sinne des HGB ist ausschließlicher Gerichtsstand
der Sitz des
Verkäufers in Chemnitz.
Recht. Auch bei grenzüberschreitenden Lieferung und Leistung gilt der Gerichtstand
wie unter § 10
Vereinbart, soweit nicht kraft Gesetzes ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand
bestimmt ist.
Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erheben, bearbeiten, speichern und
nutzen, sowie
Zu internen Marktforschung- und zu eigenen Marketingzwecken verwenden werden. Soweit
der
Kunde eine Datennutzung für interne Zwecke durch uns nicht wünscht, ist der Kunde
berechtigt,
dieser Nutzung jederzeit schriftlich zu widersprechen. Wir werden Kundendaten nicht
über den in
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr
gebunden,
wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten
und ist in
Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem
Unternehmer
zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten
Kommunikationsmittels
seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und
Anschrift desjenigen,
gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn
und die Regelung des
Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt
die Frist abweichend
von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt
die Frist nicht zu laufen,
bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers
oder eine
Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden.
Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von
Satz 1 erlischt
das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht
belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht,
wenn der
Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß
erfüllt hat.
